Gutachten zu Rollläden Berlin

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Rollladenkästen und Fenster sind wärmebrückenoptimiert einzubauen, d.h. konstruktive Wärmebrücken sind zu minimieren. Rollladenkästen müssen den Anforderungen der EnEV und der Bauregelliste genügen.

Die CE-Kennzeichnung zum Nachweis der Konformität ist zu beachten. Rollladensysteme sind kraftschlüssig zu befestigen. Die äußeren Anschlüsse an Rollläden sind fachgerecht herzustellen.

Die ungehinderte Bedienung und jederzeit mögliche Wartung / Fehlerbehebung ist bei der Montage zu beachten. Zur Dimension der Revisionsöffnung sind die Vorgaben der Richtlinie 3 des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz e.V. zu beachten.

Rollladenschienen können sowohl eingeputzt als auch nicht eingeputzt (vorgesetzt) montiert werden. Nicht eingeputzte Rollladenschienen müssen zwischen Putzkante und Rollladenschiene einen Toleranzabstand aufweisen, dürfen also nicht direkt anliegen.

Rollladenschienen sollen nicht mehr als 8 mm vor der Fensterbank enden; dürfen jedoch keinesfalls aufsetzen.

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