Wertermittlung / Immobilienberatung für Eigentumswohnungen und Teileigentum in Berlin, Potsdam & Brandenburg

Eine Eigentumswohnung ist das Eigentum an einer einzelnen Wohnung, die durch Eintragung in das Grundbuch begründet und mit einem eigenen Grundbuchblatt versehen ist. Diese, auf Basis einer Abgeschlossenheitserklärung, die die Bestandteile des jeweiligen Wohneigentums beschreibt, definierte Fläche wird als Sondereigentum bezeichnet. Für Teileigentum gilt dies entsprechend.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt Auskunft über die bauliche Abgrenzung von Räumen im Sinne des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WoEigG).

Gemeinschaftseigentum ist gemäß § 1 Abs. 5 WoEigG das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen und Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden (§ 5 Abs. 2 WoEigG).

Die Stellung der Wohnungs- und Teileigentümer untereinander regeln die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung.

Wohnungseigentum und Teileigentum sind gleichermaßen Sondereigentum, wobei das Teileigentum das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen ist.

Aus der Teilungserklärung ergibt sich die Aufteilung der gesamten Immobilie in Wohnungs- und Teileigentum. Die Teilungserklärung regelt, welche Bestandteile der Immobilie das Gemeinschaftseigentum bilden und in welchem Verhältnis das jeweilige Wohnungs- und Teileigentum am Grundstück hat.

Darüber hinaus regelt die Teilungserklärung das Eigentum an Garagen und Stellplätzen sowie die Sondernutzung von Gärten und Terrassen.

Die Gemeinschaftsordnung dagegen regelt eher die Verwaltung der Immobilie und den Umgang der Gemeinschaft der Eigentümer gegenüber Dritten. Eigentümerversammlungen, Stimmrechte, Kostenverteilung und Weisungen an den Hausverwalter sind meist dort geregelt.

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