Beweissicherung

Die Beweissicherung ist die qualitätsneutrale Feststellung von durchgeführten Bau- oder Teilbaumaßnahmen. Diese Feststellung erfolgt im Regelfall in schriftlicher und bildlicher Form, wobei einzelfotografische als auch filmische Aufnahmen zum Einsatz kommen.

Gründe der Beweissicherung können sein:

  • Folgegewerke überdecken Leistungen (Dokumentation der Qualität der Vorleistung)
  • Unstimmigkeiten über die Qualität der Ausführung oder wegen streitigen Baumängeln
  • Insolvenz oder Kündigung des Bauträgers, Bauunternehmers, Architekten/Fachingenieurs
  • Dokumentation von Bau- oder Vorschäden bzw. Versicherungsschäden

Dabei kann sowohl des selbständige Beweisverfahren, als gerichtliches Verfahren, als auch das „parteiliche“ Beweisverfahren zu vorprozessualen Dokumentations- und Nachweiszwecken der Anlass des Verfahrens zur Beweissicherung sein. In den überwiegenden Fällen ist Anlass zum Beweisverfahren zumeist die Angst vor dem Verlust von Beweismitteln.

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